Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Klar ist: Die gesetzliche Rente wird später nicht ausreichen. Um im Ruhestand gut leben zu können, müssen Ihre Mitarbeiter selbst vorsorgen. Ein wichtiger Baustein dafür ist die betriebliche Altersversorgung (bAV), bei der Sie als Arbeitgeber und der Staat unterstützen. Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer haben Ihre Mitarbeiter per Gesetz das Recht, einen Teil ihres Gehalts in eine bAV umzuwandeln. Sie als Arbeitgeber beteiligen sich individuell an dieser Entgeltumwandlung und führen die Beiträge zur bAV an den Versorgungsträger ab. So können Ihre Mitarbeiter bequem und ohne viel Aufwand einen Teil der Altersvorsorge aus ihrem Bruttoeinkommen finanzieren, Steuern und Sozialabgaben sparen und dadurch von einer attraktiven staatlichen Förderung profitieren.
Vorteile für Sie als Arbeitgeber
Erfüllung des gesetzlichen Arbeitnehmer-Anspruchs auf Entgeltumwandlung
bAV als Baustein eines professionellen Personalmanagements zur Mitarbeitergewinnung, -bindung und -motivation
Soziale Verantwortung übernehmen
Senkung der Kosten im Rahmen der Mitarbeitergewinnung durch geringere Fluktuation
Abgrenzung am Arbeitsmarkt von Mittbewerbern durch Gewährung von Zuschüssen und Förderungen
Eigene Bestimmung des Durchführungsweges
Abgrenzung zu tarifrechtlichen Verpflichtungen
Vorteile für Ihre Arbeitnehmer
Schutz vor Altersarmut, Reduzierung einer möglichen Versorgungslücke
Absicherung der Familie
Je nach Durchführungsweg Sicherheit im Insolvenzfall des Arbeitgebers
Höherer Sparbeitrag durch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile sowie durch Arbeitgeberzuschüsse
Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen kann der Vertrag ggf. mitgenommen werden
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Unser Angebot für Sie
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet vielseitige und attraktive Chancen sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Abhängig von Unternehmensgröße, Branche und individuellen Zielen bieten die verschiedenen Durchführungswege ideale Lösungsmöglichkeiten.
Direktversicherung
Der Klassiker in der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Arbeitnehmer können damit steuerfrei bis 8% und sozialversicherungsfrei bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der deutschen Rentenversicherung für den Ruhestand vorsorgen und gleichzeitig ihren Nettoaufwand reduzieren.
Direktzusage
Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eine direkte Leistung zu, bei Eintritt der Rente, bei Invalidität oder eine Leistung im Todesfall für die Hinterbliebenen. Nutzen Sie unbegrenzte steuerfreie Beiträge und schöpfen Sie mögliche Steuervorteile aus. Diese Form eignet sich für die Geschäftsführerversorgung (GGF).
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds nutzt Kapitalmarktschancen zur Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen, um Pensionsrückstellungen in den Bilanzen aufzulösen. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen mit geringer Eigenkapitalquote und solche, die Verkauf oder Weitergabe planen, ist dies relevant.
Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die den Arbeitnehmern Leistungen für den Ruhestand zusichert, meist in Form von Renten oder Kapitalleistungen. Diese Zusage bietet langfristige Sicherheit für die Altersvorsorge der Mitarbeiter.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung. Besonders empfehlenswert ist die Form der rückgedeckten Unterstützungskasse, welche die Ausfinanzierung der zugesagten Leistungen gewährleistet. Die Arbeitgeberfinanzierten Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Diese Form eignet sich besonders für leitende Angestellte und oberes Management.
Herausforderungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) stehen Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben über die Anpassung bestehender Verträge bis hin zur Integration der bAV in das Gesamtvergütungssystem – die Anforderungen sind komplex und vielschichtig.
Bisher keine Erfüllung des gesetzlichen Arbeitnehmer-Anspruchs auf Entgeltumwandlung
Qualifizierte Mitarbeitende gewinnen und langfristig binden
Senkung der Kosten im Rahmen der Mitarbeitergewinnung durch geringere Fluktuation
Informationspflicht ggü. Arbeitnehmern nicht nachgekommen
Haftungsrisiken: Haftungsreduzierung, Haftungsminimierung für Arbeitgeber
Altersvermögensgesetz (AVmG)
- Einführung des Rechts auf Entgeltumwandlung
Alterseinkünftegesetz (AltEinkG )
- Einführung der nachgelagerten Besteuerung
- Neue Möglichkeiten bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität)
Thematische Überforderung
Fehlendes Rahmenwerk
Keine Spielregeln
Fehlende Versorgungsordnung
Nachweisgesetz - NachwG (vor allem § 2)
Gleichbehandlungsgrundsatz
Beachtung rechtlicher Bestimmungen und Neuerungen
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
-
- Verpflichtenden ArbG-Zuschuss für neue Entgeltumwandlungen (15 % bei SV-Ersparnis)
- verpflichtenden ArbG-Zuschuss für bestehende Entgeltumwandlungen (15 % bei SV-Ersparnis)
- Förderung nach § 100 EStG
Als spezialisierter Finanzmakler für Businesskunden wissen wir um die Herausforderungen, die mit der betrieblichen Altervorsorge (bAV) einhergehen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Unsere Expertise ermöglicht es uns, eine detaillierte Risikoanalyse durchzuführen, bestehende Versicherungsbedingungen zu prüfen und zu optimieren sowie Verhandlungen mit Versicherungsgesellschaften zu führen.