Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Klar ist: Die gesetzliche Rente wird später nicht ausreichen. Um im Ruhestand gut leben zu können, müssen Ihre Mitarbeiter selbst vorsorgen. Ein wichtiger Baustein dafür ist die betriebliche Altersversorgung (bAV), bei der Sie als Arbeitgeber und der Staat unterstützen. Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer haben Ihre Mitarbeiter per Gesetz das Recht, einen Teil ihres Gehalts in eine bAV umzuwandeln. Sie als Arbeitgeber beteiligen sich individuell an dieser Entgeltumwandlung und führen die Beiträge zur bAV an den Versorgungsträger ab. So können Ihre Mitarbeiter bequem und ohne viel Aufwand einen Teil der Altersvorsorge aus ihrem Bruttoeinkommen finanzieren, Steuern und Sozialabgaben sparen und dadurch von einer attraktiven staatlichen Förderung profitieren.

Vorteile für Sie als Arbeitgeber

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Erfüllung des gesetzlichen Arbeitnehmer-Anspruchs auf Entgeltumwandlung

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bAV als Baustein eines professionellen Personalmanagements zur Mitarbeitergewinnung, -bindung und -motivation

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Soziale Verantwortung übernehmen

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Senkung der Kosten im Rahmen der Mitarbeitergewinnung durch geringere Fluktuation

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Abgrenzung am Arbeitsmarkt von Mittbewerbern durch Gewährung von Zuschüssen und Förderungen

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Eigene Bestimmung des Durchführungsweges

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Abgrenzung zu tarifrechtlichen Verpflichtungen

Vorteile für Ihre Arbeitnehmer

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Schutz vor Altersarmut, Reduzierung einer möglichen Versorgungslücke

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Absicherung der Familie

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Je nach Durchführungsweg Sicherheit im Insolvenzfall des Arbeitgebers

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Höherer Sparbeitrag durch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile sowie durch Arbeitgeberzuschüsse

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Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen kann der Vertrag ggf. mitgenommen werden

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Unser Angebot für Sie

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet vielseitige und attraktive Chancen sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Abhängig von Unternehmensgröße, Branche und individuellen Zielen bieten die verschiedenen Durchführungswege ideale Lösungsmöglichkeiten.

Herausforderungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) stehen Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben über die Anpassung bestehender Verträge bis hin zur Integration der bAV in das Gesamtvergütungssystem – die Anforderungen sind komplex und vielschichtig.

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Bisher keine Erfüllung des gesetzlichen Arbeitnehmer-Anspruchs auf Entgeltumwandlung

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Qualifizierte Mitarbeitende gewinnen und langfristig binden

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Senkung der Kosten im Rahmen der Mitarbeitergewinnung durch geringere Fluktuation

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Informationspflicht ggü. Arbeitnehmern nicht nachgekommen

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Haftungsrisiken: Haftungsreduzierung, Haftungsminimierung für Arbeitgeber

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Altersvermögensgesetz (AVmG)

  • Einführung des Rechts auf Entgeltumwandlung
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Alterseinkünftegesetz (AltEinkG )

  • Einführung der nachgelagerten Besteuerung
  • Neue Möglichkeiten bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität)
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Thematische Überforderung

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Fehlendes Rahmenwerk

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Keine Spielregeln

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Fehlende Versorgungsordnung

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Nachweisgesetz - NachwG (vor allem § 2)

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Gleichbehandlungsgrundsatz

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Beachtung rechtlicher Bestimmungen und Neuerungen

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

    • Verpflichtenden ArbG-Zuschuss für neue Entgeltumwandlungen (15 % bei SV-Ersparnis)
    • verpflichtenden ArbG-Zuschuss für bestehende Entgeltumwandlungen (15 % bei SV-Ersparnis)
    • Förderung nach § 100 EStG

Als spezialisierter Finanzmakler für Businesskunden wissen wir um die Herausforderungen, die mit der betrieblichen Altervorsorge (bAV) einhergehen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Unsere Expertise ermöglicht es uns, eine detaillierte Risikoanalyse durchzuführen, bestehende Versicherungsbedingungen zu prüfen und zu optimieren sowie Verhandlungen mit Versicherungsgesellschaften zu führen.

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